ARD und ZDF stellen Gutachten zur Rundfunkfinanzierung vor

06.05.2010 | Stuttgart/Mainz/Berlin
ARD und ZDF haben heute in Berlin das Gutachten des Staatsrechtlers Paul Kirchhof zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgestellt.

Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht begründet in seinem von ARD, ZDF und Deutschlandradio beauftragten Gutachten die Notwendigkeit einer Fortentwicklung des bestehenden Finanzierungssystems, um der technischen Konvergenz der Empfangsgeräte gerecht zu werden und das Gesamtsystem deutlich zu vereinfachen.

Im Kern geht es um den Wechsel zu einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Das vorliegende Gutachten ordnet einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag vor allem finanzverfassungsrechtlich und europarechtlich ein und gibt Hinweise für eine Ausgestaltung dieses Finanzierungsmodells durch den Gesetzgeber. Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust sieht in dem vorgelegten Gutachten eine gute Entscheidungshilfe zur Klärung der mit diesem Reformvorhaben verbundenen komplexen Fragestellungen: "Mit dem Gutachten wird ein überzeugender, verfassungsrechtlich gangbarer Weg beschrieben. Prof. Kirchhof trägt eine logisch nachvollziehbare Grundidee vor, die alle wichtigen verfassungs- und europarechtlichen Aspekte einbezieht. Allerdings bedarf die Ausgestaltung eines zukunftsfähigen Modells an vielen Stellen noch der Konkretisierung durch den Gesetzgeber. Erst danach wird die ARD eine belastbare Einschätzung des Reformmodells vor allem auch unter finanziellen Aspekten abgeben können." ZDF-Intendant Markus Schächter sagt dazu: "Das Gutachten formuliert die verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine Finanzierungsreform im Kern klar und prägnant. Es ist nun Sache der Politik, ihre Schlüsse aus der vorliegenden Expertise zu ziehen." Auch wenn die derzeit geltenden Regelungen zur Rundfunkfinanzierung den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen, sehen ARD und ZDF aufgrund der beginnenden Erosion bei den Gebühreneinnahmen jedoch - wie im Gutachten aufgeführt - Handlungsbedarf, um rechtzeitig die Weichen für ein verfassungsfestes Modell in der Zukunft zu stellen. Die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder wird sich am 9. Juni 2010 mit dieser Thematik befassen und will dabei auch das Gutachten von Prof. Kirchhof mit in die Entscheidung einbeziehen.

Quelle: Pressemeldung ZDF Pressestelle/ARD-Pressestelle

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