Anlegerschutz: Bundesregierung uneins über Fonds-Regulierung
Durcheinander in der Koalition beim Anlegerschutz: Das geplante Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts wird wohl nicht wie ursprünglich geplant am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet, weil sich die Koalition nicht einig ist. Offensichtlich ist auch bei dieser Gesetzgebung in der Koalition der Wurm drin. Denn schon vor der jetzigen Verschiebung wurde das Leerverkaufsverbot hektisch aus dem Gesetz herausgelöst, womit neue Finanzmarktwirren verursacht wurden.
Auslöser der Verschiebung ist der Streit innerhalb der Bundesregierung um die Regulierung von geschlossenen Fonds. Zu befürchten ist, dass es der Lobby wiederum gelingt, dringend notwendige Regeln für den grauen Kapitalmarkt abzuwenden. Schon 2007 im Zuge der Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID konnte die Branche eine ungerechtfertigte Ausnahmeregelung durchsetzen. Knickt die Bundesregierung nun wiederum vor der Lobby ein, wäre das ein krasser Wortbruch zu der Aussage des Koalitionsvertrages, dass "[…] kein Anbieter von Finanzprodukten […] sich der staatlichen Finanzaufsicht entziehen können [soll]". Das darf nicht passieren.
Auch bei den Vorschlägen der Bundesregierung zur Regulierung der offenen Immobilienfonds besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf. Der bisherige Entwurf geht an den Bedürfnissen von Kleinanlegern vorbei, obwohl die derzeitigen Probleme durch institutionelle Investoren ausgelöst wurden. Dass die Bundesregierung hier noch einmal nachbessern will, ist sinnvoll. Sie greift dabei mit der Verringerung der Fristen für die Wertermittlung Vorschläge auf, die wir bereits in der letzten Reform 2006 eingebracht haben.
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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