FDP-Medienabgabe: Verfassungsrechtlich strittige Milchmädchenrechnung

05.01.2010 | Berlin
Zu der Forderung der FDP, die Rundfunkgebühren durch eine vom Finanzamt einzuziehende Medienabgabe zu ersetzen, erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

Die FDP sollte aufhören, die Bürgerinnen und Bürger mit falschen Versprechen an der Nase herumzuführen. Die Medienkopfpauschale der FDP sichert weder die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch ist sie verfassungsgemäß.

So wenig, wie sich FDP-Steuergeschenke von selbst finanzieren, so wenig kann es eine niedrigere Medienabgabe geben, bei der nicht am Ende irgendwer die Zeche zahlt.

Es ist unklar, wie das Volumen von rund 7,6 Milliarden Euro der Rundfunkgebühren finanziert werden soll. Denn bei circa 30 Millionen Lohn- und Einkommensteuerzahlern und -zahlerinnen und einer von der FDP geforderten Mediengebühr von 10 Euro monatlich würde ein Defizit von weit über einer Milliarde Euro entstehen. Die Antwort, wie so der öffentlich-rechtliche Rundfunk auskömmlich finanziert werden soll, bleibt die FDP schuldig.

Eine über das Finanzamt eingezogene Abgabe gefährdet zudem das Gebot eines staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Staatsferne umfasst nicht nur die Programmaufsicht, sondern auch die Finanzierung. Es darf nicht dazu kommen, dass ARD und ZDF der Etat gekürzt werden kann, nur weil das Programm einem Ministerpräsidenten eines Tages nicht in den Kram passt. Finanzämter sind für den Einzug von Steuern zuständig. Eine Mediengebühr müsste unabhängig von Steuerzahlungen eingezogen werden, denn sie dürfte nicht in den Staatshaushalt fließen. Dieses Verfahren würde daher keinen Bürokratieabbau bedeuten.

Gerechter und transparenter ist das von uns vorgeschlagene Modell einer Mediengebühr pro Haushalt. Sie beseitigt das Durcheinander, ob und wann ein zweiter Fernseher oder ein Autoradio angemeldet werden muss. Mit der Mediengebühr zahlt jeder Privathaushalt eine einheitliche Gebühr, unabhängig von der Geräteanzahl. Unternehmen zahlen gestaffelt nach Mitarbeiterzahl und Branchenbesonderheiten. Dieses grüne Modell belastet weder Familien, Singles, noch Unternehmen stärker als bisher. Und es ist nicht zu letzt verfassungskonform, was die Voraussetzung einer Gebührenreform ist.

Ein neues Gebührenmodell allein führt nicht zur Akzeptanz der Gebühren selbst. ARD und ZDF haben einen besonderen öffentlich-rechtlichen Auftrag, der die Rundfunkgebühren legitimiert. Nur wenn sie sich darauf besinnen, wird die Rundfunkgebühr von den Zuschauerinnen und Zuschauern anerkannt.

Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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