Für besseren Jugendschutz im Fernsehen und Internet

26.01.2010 | Berlin
Anlässlich der Anhörung zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in Mainz erklären die familien- und jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär MdB, und der Jugendschutz-Berichterstatter der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek MdB:

Wir begrüßen, dass die Länder sich auf eine Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages geeinigt haben, in dem der Jugendschutz nun auch für die Online- und Telemedien geregelt wird.

Wir setzen uns dafür ein, dass weitere Maßnahmen in den Staatsvertrag aufgenommen werden: Erstens: Auch im Fernsehen muss der Jugendschutz verbessert werden. Seit langer Zeit findet Jugendschutz nur über Sendezeiten statt. Doch immer mehr Festplattenvideorekorder hebeln diesen Schutz aus. Die Programme werden zeitunabhängig geschaut.

Wir wollen eine Codierung in den Programminformationen des digitalen Fernsehens (elektronischer Programmführer), die Alterskennzeichnungen für Geräte lesbar macht. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, für Eltern, die es wünschen, in Videorekordern, Satellitenreceivern etc. eine Jugendschutzfunktion einzubauen, so dass jugendgefährdende Inhalte erst nach Eingabe eines PIN-Codes abgespielt werden können - vergleichbar mit den Jugendschutzsystemen von Spielekonsolen.

Zweitens: Es gibt seit sieben Jahren die Möglichkeit, Internet-Jugendschutzprogramme staatlich anerkennen zu lassen. Die Bilanz fällt ernüchternd aus: Kein einziges Programm konnte bislang die Ansprüche der zuständigen Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) erfüllen.

Um hier bald zu pragmatischeren Lösungen zu kommen, wollen wir neben einer A-Kategorie mit sehr hohem Schutz bei Internet-Jugendschutzprogrammen eine B-Kategorie einführen. Da die B-Kategorie nur ein Schutzniveau von 90 bis 95 Prozent hätte, müssen zudem Erziehungsberechtigte deutlich informiert werden, dass Filterprogramme nicht den kritischen Blick der Eltern ersetzen können.

Die Vorschläge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollen in der Anhörung in Mainz zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag am morgigen Mittwoch Berücksichtigung finden. Dies würde den Jugendschutz vorantreiben. Dennoch bleibt der beste Schutz der Kinder vor jugendgefährdenden Medien nach wie vor der Erziehungsberechtigte. Hinschauen und Interesse zeigen, muss immer die Devise sein und ist nicht zu ersetzen.

Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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