Jugendmedienschutzstaatsvertrag: Keine Ausweitung der Haftung
Wir halten den JMStV bereits jetzt für überholt und für nicht zukunftsfähig.Der Staatsvertrag in seiner jetzigen Ausgestaltung wird weder dem Internet gerecht, noch bringt er den Jugendschutz voran.Zwar ist er das Ergebnis eines langen und schwierigen Prozesses, doch wird erden diffizilen und sich schnell ändernden Realitäten der vielen unterschiedlichen Anbieter im Netz schon jetzt nicht gerecht. Die Pflichten, Kann-Bestimmungen und Privilegierungen sind für viele Anbieter unüberschaubar und bringen erhebliche Unsicherheiten mit sich. Der Staatsvertrag muss daher grundsätzlich überarbeitet werden.
Die Umsetzung der geforderten Alterskennzeichnungen ist für private und kleinere Anbieter kaum leistbar. Eine Vorabkontrolle von "user generated content" bei web2.0-Angeboten, damit diese mit Alterslabeln versehen werden können, halten wir für falsch. Sie gefährdet das Netz in seiner Lebendigkeit und widerspricht dem Haftungsregime des Telemediengesetzes. Inwieweit Blogs und private web2.0-Angebote von der Möglichkeit der Privilegierung Gebrauch machen, indem sie Verhaltenskodices unterzeichnen - die bislang von großen kommerziellen Anbietern ausgearbeitet wurden - ist derzeit überhaupt nicht absehbar.
Die grün-mitregierten Länder haben unsere Position in zwei Protokollerklärungen zu Paragraph 5 - denen inzwischen auch Hessen, Schleswig-Holstein beigetreten sind - deutlich gemacht: Wir wollen nicht, dass der Staatsvertrag eine Pflicht zur Überwachung von User-Inhalten mit sich bringt und die bisherigen Haftungsregelungen ausgeweitet werden. Die lautstarke Kritik und die Bemühungen anderer Parteien, Änderungen vorzunehmen, waren offenbar nicht mehr als heiße Luft.
Es ist klar: Für das Netz angemessene Lösungen beim Jugendmedienschutz zu finden, ist alles andere als einfach. Nichtsdestotrotz müssen und wollen wir den Jugendschutz auf der einen und die Netzfreiheit auf der anderen Seite unter einen Hut bringen. Wir werden uns auch weiterhin und mit Nachdruck dieser Aufgabe widmen
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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