Normenkontrollantrag für einen unabhängigen Rundfunk
Wir wollen in Karlsruhe klagen, denn wir wollen keinen Schwarzfunk. Wir wollen auch keinen Rotfunk und keinen Grünfunk. Was wir wollen, ist ein unabhängiger Rundfunk.
Die Antragsschrift des renommierten Medienrechtlers Prof. Dieter Dörr kommt zum eindeutigen Ergebnis, dass die bisherige Besetzung der ZDF-Gremien nicht staatsfern sei und damit gegen geltendes Recht verstoße. Wir werden nun versuchen, genügend Abgeordnete für ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu gewinnen.
Unser Ziel ist klar: Die Einflussnahme des Staates darf in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht möglich sein. Und dass dieser Einfluss vorhanden ist, zeigt der Entwurf der Antragsschrift von Prof. Dörr deutlich. Hier wird dargelegt, dass die verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne im ZDF-Staatsvertrag an allen Ecken und Enden nicht eingehalten wird, vor allem bei der Zusammensetzung des Fernsehrates. Auch geht die Antragsschrift davon aus, dass die Entsendung der Mitglieder des Bundes gegen das Willkürverbot aus Artikel 3 GG verstößt.
Wir sind uns sicher, dass der ZDF-Staatsvertrag überarbeitet werden muss, um Staatsferne wirklich zu gewährleisten.
Um einen Normenkontrollantrag zu stellen, muss er von mindestens einem Viertel aller Abgeordneten des Bundestages unterzeichnet werden. Im nächsten Schritt wird die Antragsschrift nun den Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken vorgelegt. Ende Februar werden wir dann auf die Fraktionsspitze der SPD zugehen und um Unterstützung bitten.
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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