Sicherheitsbehörden von KI-Verordnung ausgenommen – Folgen unklar

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ChatGPT von OpenAI und Claude von Anthropic sind Beispiele für solche Dienste, die bereits von Nutzern genutzt werden können.

Unterscheidung von grundlegenden und konkreten KI-Modellen erforderlich

Die Bundesregierung spricht sich in einem Positionspapier dafür aus, die Definitionen in der KI-Verordnung zu schärfen und genauer zu differenzieren. Ziel ist es, grundlegende KI-Modelle, die mehr Entwicklungsfreiraum benötigen, von Systemen zu unterscheiden, die bereits für konkrete Anwendungen einsatzbereit sind. Eine solche Differenzierung ermöglicht eine maßgeschneiderte Regulierung, die sowohl den spezifischen Anforderungen der verschiedenen KI-Modelle gerecht wird als auch Innovation fördert.

Sprach- und Bilderkennungssysteme erzeugen breites Aufgabenspektrum

Während der Verhandlungen über das Gesetz soll festgestellt werden, dass Systeme mit vielen möglichen Einsatzbereichen wie Sprach- oder Bilderkennung ein breites Spektrum an Aufgaben erfüllen können. Diese „General Purpose AI“ ist in der Lage, Ergebnisse für verschiedene Einsatzgebiete zu liefern. Beispiele für solche Dienste sind ChatGPT von OpenAI und Claude von Anthropic. Diese Dienste stehen bereits Nutzern zur Verfügung und können ohne spezifische Fachkenntnisse verwendet werden. Es gibt jedoch noch andere Modelle wie GPT von ChatGPT oder Luminous von Aleph Alpha, die sich derzeit in der Entwicklung befinden.

Vorschriften für Risikoabschätzung, Datenmanagement und Transparenz bei KI-Systemen mit allgemeinen Anwendungsbereichen

Für konkrete KI-Systeme mit allgemeinen Zwecken müssen klare Vorgaben gemacht werden, um eine angemessene Risikoabschätzung, ein effektives Datenmanagement und Transparenz sicherzustellen. Es ist wichtig, dass Informationen zur Datengrundlage und zum Training der Systeme veröffentlicht werden, um den Schutz der Privatsphäre und des Urheberrechts zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Funktionalität des KI-Modells, den Energieverbrauch und die Treibhausgas-Emissionen zu erläutern und Deepfakes mit Wasserzeichen zu kennzeichnen.

KI-Verordnung: Sicherheitsbehörden bleiben außen vor

Leider sollen die Sicherheitsbehörden gemäß den geplanten Vorgaben zur Regelung der Künstlichen Intelligenz von den Regelungen ausgenommen werden, was als bedauerliche Einschränkung betrachtet werden kann.

KI-Regulierung: Bundesregierung fordert mehr Transparenz und Datenschutz

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, eine Regelung der Künstlichen Intelligenz zu schaffen, die innovationsfreundlich ist. Dazu gehören Korrekturen an den bisherigen Entwürfen, um schärfere Definitionen und differenzierte Vorgaben einzuführen. Grundlegende KI-Modelle können sich durch eine Selbstverpflichtung regeln lassen, während konkrete Anwendungen detailliertere Regelungen benötigen.

Es wird darauf gehofft, dass die geplanten Vorgaben einen angemessenen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen, der sowohl den Schutz der Nutzer als auch die Förderung von Innovationen berücksichtigt.

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