Im Rahmen eines Beschlusses des Ministeriums für Kultur wurden Karneval, Fastnacht und Fasching in Brandenburg offiziell als immaterielles Kulturerbe anerkannt. Dabei sind sowohl rheinisch geprägte Umzüge als auch das sorbische Zapust-Fest in der Niederlausitz sowie das Quempas-Singen während der Luckauer Christmette enthalten. Diese Entscheidung soll lokale Identität stützen, traditionelle Rituale schützen und das Engagement ehrenamtlicher Vereine in ländlichen Gemeinden nachhaltig fördern und sichtbar machen. Sie schafft Rahmenbedingungen für kulturelle Aktivitäten.
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Brandenburg fördert Traditionen durch Anerkennung vielfältiger Karnevalsfeste im Land
Der Beschluss, Karneval, Fastnacht und Fasching in das brandenburgische Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen, würdigt die Vielfalt regionaler Festkulturen. Anerkennung finden das rheinische Karnevalstreiben ebenso wie der sorbische Zapust in der Niederlausitz und das Quempas-Singen während der Luckauer Christmette. Das Ministerium betont, dass mit dieser Aufnahme eine langjährige Tradition gestärkt, ihre Bedeutung in der Öffentlichkeit erhöht und das kulturelle Gedächtnis zukünftiger Generationen bewahrt wird. Die Maßnahme fördert sozialen Zusammenhalt effektiv.
Regionale Abwandlungen bereichern Zapust: Hahnrupfen und Osterreiten in Regionen
Die sorbische Fastnacht Zapust erstreckt sich von Januar bis März in den Dörfern rund um Cottbus/Cho?ebuz. Den Auftakt bildet das laute Zampern, bei dem kostümierte Gruppen durch den Ort ziehen, Spenden sammeln und den Winter symbolisch vertreiben. Im Anschluss folgt der Zapust-Tanz in authentischen wendischen Trachten. Am 25. Januar organisieren Schulen und Kindergärten die Vogelhochzeit. Traditionelle Nebenformen wie Hahnrupfen und Osterreiten spiegeln die regionale Breitenwirkung und fördern das Gemeinschaftserleben nachhaltig.
Gemeinsamer Antrag ostdeutscher Karnevalsverbände mobilisiert Unterstützung für bundesweiten Kulturerbe-Status
Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben in gemeinsamer Absprache bei der Bundesbehörde einen Antrag auf Aufnahme ihres Karnevals in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes eingereicht. Die sechs ostdeutschen Landesverbände umfassen rund 930 Karnevalsvereine mit etwa 95.000 Mitgliedern. Zuvor hatte Thüringen den Karneval eigenständig in sein Landesregister übernommen, was die zunehmende Wertschätzung lokaler Brauchtumspflege signalisiert. Mit diesem Schritt soll das traditionelle Brauchtum breit gestärkt, nachhaltig sowie dauerhaft gefördert werden.
Perleberg und Luckau pflegen jahrhundertealte Quempas-Singtradition weiter gemeinsam fort
Durch die formelle Registrierung des Quempas-Singens während der Luckauer Christmette im Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes Brandenburgs wird eine tief verwurzelte, liturgische Sangespraxis gewürdigt. Am ersten Weihnachtstag treten mehrere Chöre in einem Wechselgesang auf, der seit dem Mittelalter fortbesteht. Den Eintrag forderten der Heimatverein Luckau und die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Luckau gemeinsam an. Neben Luckau pflegen auch Perleberg und weitere Gemeinden in der Prignitz und Dahme-Spreewald diese Kulturgutpflege. Sie schafft regionale Gemeinschaftsbindung.
Durch die offizielle Aufnahme von Karneval, Fastnacht und Fasching wird in Brandenburg das kulturelle Erbe lebendig gehalten und das Bewusstsein für lokal verankerte Bräuche gefördert. Die Sichtbarkeit des sorbischen Zapust, des Quempas-Singens bei Christmetten und das Engagement hunderter Vereine wird durch finanzielle Mittel und fachliche Beratung gestärkt. Perspektivisch soll die bundesweite Anerkennung diese Netzwerke ausbauen, das gemeinschaftliche Miteinander fördern und kulturelle Bildung nachhaltig verankern. und koordiniert übergreifend regionalspezifische, effiziente Partnerschaften.

