Mit der neuen EU-Verordnung werden Zuchtbetriebe verpflichtet, verbindliche Tierwohl-Standards einzuhalten, die Anforderungen an Unterbringung, Ernährung und tierärztliche Versorgung enthalten. Parallel dazu sind alle Hunde und Katzen mittels Mikrochip zu kennzeichnen und in nationalen Registern zu verzeichnen. Onlineanzeigen für Tierverkauf müssen über ein Veripet-basiertes Verifizierungsverfahren geprüft werden, um anonyme Angebote auszuschließen. Ziel ist die Eindämmung illegaler Handelspraktiken und die Schaffung transparenter Strukturen im europäischen Heimtiermarkt. Dies stärkt Tierschutz, Transparenz und Marktintegrität.